Bürgerfunk

Das Landesmediengesetz sieht vor, dass die NRW-Lokalradios werktags eine Stunde lang Beiträge von Bürgergruppen aus dem Sendegebiet ausstrahlen. Die Sendungen werden von den Bürgerfunkern selbst gestaltet und verantwortet. Kommerzielle Werbung im Bürgerfunk ist dabei nicht zulässig. Bürgerfunk bei ANTENNE MÜNSTER läuft Montags bis Donnerstags, sowie Samstags von 21 bis 22 Uhr. Am Sonntag gibt es Bürgerfunk zwischen 19 und 21 Uhr.

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